In dieser Zeit der aktiven Zirkulation des Covid-19-Virus, eine Erinnerung an nützliche Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts am Stralang Institut fand in einem ungünstigen gesundheitlichen Kontext statt. Das Covid-19 Virus ist immer noch in Umlauf. Ein großer Teil der Covid-19-Infizierten, ist asymptomatisch und kann somit das Virus übertragen, ohne es zu wissen. Es ist deshalb wichtig, dass weiterhin jeder einzelne sich selbst aber auch andere schützt indem Abstand gehalten wird, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife (oder einer hydroalkoholischen Lösung) gewaschen werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Hier auf zwei Seiten, die nützlichen Empfehlungen für den Umgang mit dem Virus. Die gesamte Schülerschaft von Stralang und alle zukünftigen Schüler werden dazu angehalten diese Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen:
- Zu ergreifende Maßnahmen und Verhaltensweisen um sich selbst und andere zu schützen
- Studierende und Mitarbeiter: Was tun im Falle eines positiven Covid-19 Tests?
Wen benachrichtigen im Falle eines positiven Tests?
Alle Mitarbeiter und Studierenden die positiv getestet worden sind, werden dazu aufgefordert, dies unverzüglich zu melden.
- Studierende: müssen dies unverzüglich Ihrer Lehrkraft, als auch dem Direktor mitteilen
- Mitarbeiter: müssen dies unverzüglich der ACST (Association de Conseil en Santé au Travail dt. Assoziation für Beratung zu Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) und dem Covid-Referenten mitteilen, der dann den Direktor des Instituts informiert
Was tun, wenn man in Kontakt mit einer positiv getesteten Person stand und Symptome verspürt?
- Verlassen Sie sofort die Lokalitäten des Instituts
- Kontaktieren Sie Ihren behandelnden Arzt und lassen Sie so schnell wie möglich einen Test vornehmen. Vereinbaren Sie einen Termin für einen RT-PCR-Test in einem medizinischen Analyselabor. Die Liste finden Sie auf sante.fr
Was tun, wenn man in Kontakt mit einer positiv getesteten Person stand und keine Symptome verspürt?
Wenn Sie nicht von der Krankenversicherung oder der ARS (Agence régoinale de santé dt. regionale Gesundheitsverwaltung) kontaktiert worden sind, bedeutet dies, dass Sie nicht unter die Definition von Risikopersonen fallen. Es sind daher keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen, außer das Auftreten von Symptomen zu überwachen, eine Maske zu tragen und Abstand zu halten.
Wenn die Krankenversicherung Sie kontaktiert, werden Sie dazu aufgerufen sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben und sich, sieben Tage nach dem letzten Kontakt, einem RT-PCR-Test zu unterziehen und den medizinischen Empfehlungen zu folgen. In der Zwischenzeit, so empfiehlt die ARS, sollten Sie sich selbst überwachen (Auftreten von Symptomen, Temperaturmessungen am Morgen und am Abend) und die Regeln der Abstandhaltung, des Tragens einer Maske und der Kontaktvermeidung einhalten.
- Nur Personen die im selben Haushalt leben oder Symptome aufweisen, sollten sofort getestet werden.
- Wenn eine Person nicht von der Krankenkasse kontaktiert wurde, jedoch der Ansicht ist, dass sie unter die Definition gefährdeter Kontaktpersonen fällt, kann sie sich an ihren behandelnden Arzt wenden.
Wer gilt als Risikokontaktgruppe?
Jede Personen die, in einer der folgenden Situationen, direkten Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte, ohne wirksame Schutzmaßnahmen:
- Studierende oder Lehrkräfte derselben Klasse
- Studierende, Lehrkräfte, oder anderes Personal:
- Die den gleichen Wohnort wie die Person mit bestätigtem oder wahrscheinlichem Fall haben (Internat, Wohngemeinschaft, etc.)
- Die direkten Kontakt, von weniger als 1m Abstand unabhängig von der Dauer, mit einer Person mit bestätigtem Fall hatten (Gespräch, gemeinsame Mahlzeit, Küssen, Umarmungen) Umgekehrt gilt der flüchtige Kontakt im Vorübergehen im öffentlichen Raum mit einer Person nicht als Risikokontakt
- Die Hygiene- oder Pflegeartikel von einem Risikokontakt erhalten haben
- Die sich gemeinsam mit einer Risikokontaktperson, für mindestens 15min in einem geschlossenen Raum befunden haben (Büro oder Besprechungsraum, persönliches Fahrzeug,…) oder diesem während mehrmaligem Husten und Niesen gegenüber standen
Die Krankenversicherung und/oder der behandelnde Arzt entscheidet, wann Sie Ihre Arbeit/ Ihren Unterricht wieder aufnehmen können.
- Für diejenigen Personen, die Symptome aufweisen, dauert die Quarantäne in der Regel 8 Tage nach dem Erscheinen der ersten Symptome (oder 10 Tage für Risikopersonen) und 48 Stunden ohne Fieber und/oder Atembeschwerden.
- Für diejenigen die keine Symptome aufweisen, dauert die Quarantäne in der Regel 10 bis 14 Tage.
Wichtig: Vor der Wiederaufnahme des Unterrichts muss der Direktor benachrichtigt werden.
Nützliche Dokumente:
„Santé publique France“ hat mehrere nützliche Anleitungen veröffentlicht, in denen erläutert wird, was in verschiedenen Situationen im Zusammenhang mit dem Covid-19 Virus zu tun ist. Lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch, um das richtige Verhalten und die richtigen Maßnahmen entsprechend Ihrer Situation zu finden.
- Ich weise Symptome des Covid-19 Virus auf
- Ich bin ein Risikokontakt, was soll ich tun?
- Ich hatte Kontakt mit einer Risikokontaktperson des Covid-19 Virus
Nützliche Kontakte
Notfallkontakte und Zuhörertelefon:
Bei unmittelbarer Gefahr: 17
Nationale medizinisch-psychologische Unterstützungsplattform für alle Angehörigen der Gesundheitsberufe: 0800 73 09 58
Notfall für meine Gesundheit oder die meiner Angehörigen:
Wenn ich Symptome habe (Husten, Fieber) die mich an das Covid-19 Virus erinnern:
- Bleibe ich zu Hause, vermeide Kontakte, rufe meinen Arzt an bevor ich in seine Praxis gehe. Ich kann ebenfalls von einer Telekonsultation Gebrauch machen.
- Wenn sich die Symptome in Atembeschwerden oder Erstickungserscheinungen verschlechtern, rufe ich SAMU (Service d’aide médicale urgente dt. ähnlich wie Krankenwagen, rotes Kreuz) oder ich schreibe eine Nachricht an die Notrufnummer wenn ich schwerhörig oder gehörlos bin (114).
Informationen:
Numéro vert: Informationen zum Covid-19 Virus 24h/7: 0 800 130 000.
Wenn Sie wegen einer Behinderung Schwierigkeiten haben über das Telefon zu hören oder zu sprechen, können Sie auf den „offenen Kontaktraum für gehörlose, schwerhörige oder blinde Menschen“ gehen.
Auf dem Konto der Regierung auf WhatsApp können Sie sich ebenfalls auf dem Laufenden halten, indem Sie auf diesen Link klicken, oder die Nummer „07 55 53 12 12“ abspeichern und an diesen Kontakt eine Nachricht schreiben um einen Chat zu beginnen.
Bitte beachten Sie, dass die Telefonplattform und der Whatsapp-Bot keinen medizinischen Rat geben.
Numéro vert: Informationen über das Covid-19 Virus 24h/7: 0 800 130 000.
Quelle: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus, Université de Strasbourg